Sperrmüll

Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die üblichen Abfallbehälter gehören, zählen zum Sperrmüll wie z.B. Kästen, Möbel, Bodenbeläge oder Matratzen. Sperrmüll kann in Haushaltsmengen am Müllsammelplatz zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Jährlich wird eine Hausabholung angeboten. Der Abholtermin wird separat kundgemacht.

Sammeln von Müll und Sperrmüll darf nur von befugten Sammlern erfolgen. Illegales Sammeln ist strafbar. Ebenso ist  strafbar wer seine Abfälle an "illegale Abfallsammer" übergibt.

Ich komme mit meiner Restmülltonne nicht aus! MEHR ERFAHREN (siehe Restmüll)