Die niedergelassenen Allgemeinmediziner/innen sind laut einer Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr dazu verpflichtet, am Wochenend-Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Der Bereitschaftsdienst wird derzeit auf freiwilliger Basis weitergeführt, weshalb nicht mehr an allen Wochenenden ÄrztInnen zur Verfügung stehen.
Hinweis der Ärztekammer:
Ab 1.7.2019 umfasst der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr. Ordinationsbetrieb ist von 9:00 bis 11:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 7:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
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