Friedhof

Friedhofsverwaltung

Zur Friedhofsverwaltung zählen vor allem die Bereiche:

  • Zuweisung einer neuen Grabstelle
  • Beerdigungsangelegenheiten
  • Verlängerung des Benützungsrechtes
  • Aufbahrungshalle
  • Totenbeschaugebühren
  • Friedhofsgebühren
  • Friedhofsordnung

Ex_IMG_7215-2 - ©AlbertWannemacher

Standsicherheit von Grabdenkmälern

Alle Benützungsberechtigten von Grabstellen auf dem Friedhof sind im eigenen Interesse aus Haftungsgründen verpflichtet, bei den Grabdenkmälern, Einfassungen und Grabdeckeln für eine Standsicherheit bzw. Freiheit von Rissen zu sorgen. Bei Vorhandensein von Schäden sind die Benützungsberechtigten verpflichtet, einen hierfür befugten Steinmetzbetrieb mit den Sanierungsarbeiten zu beauftragen.

Die Marktgemeinde Bockfließ möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie für etwaige Schäden an angrenzenden Grabstellen bzw. bei Gefährdung von Personen hervorgerufen durch das Ihnen als Benützungsberechtigten zuzurechnende Grabdenkmal persönlich zivil- und strafrechtlich haften.

In Ihrem eigenen Interesse werden Sie daher ersucht, Ihre Grabstelle laufend zu kontrollieren.

Rechtliches

Datei herunterladen: PDFFriedhofsordnung 2008

Datei herunterladen: PDFFriedhofsgebührenordnung 2011