Kanalbenützung

Kanalbenützungsgebühr gemäß § 5NÖ Kanalgesetz 1977  

Jahresgebühr = Einheitssatz x Berechnungsfläche

Einheitssatz für Mischwasserkanal EUR 3,07 *)
Einheitssatz für Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)  EUR 3,07 *)

Q: Verordnung der Marktgemeinde Bockfließ vom 14.05.2024
*) Preise exkl. 10% USt.

Für die konkrete Liegenschaft wurde die Kanalbenützungsgebühr mit Abgabenbescheid vorgeschrieben.