Kanalbenützung

Kanalbenützungsgebühr gemäß § 5NÖ Kanalgesetz 1977  

Jahresgebühr = Einheitssatz x Berechnungsfläche

Einheitssatz EURO 3,07 *)
Einheitssatz für Schmutz- und Niederschlagswässer EURO 3,38 *)

Q: Verordnung der Marktgemeinde Bockfließ vom 15.12.2020
*) Preise excl. 10% USt.

Für die konkrete Liegenschaft wurde die Kanalbenützungsgebühr mit Abgabenbescheid vorgeschrieben.