Hunde im öffentlichen Raum

Liebe Bockfließer HundebesitzerInnen!

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Aufgrund aktueller Vorkommnisse möchte ich auf den § 8 des NÖ Hundehaltegesetzes hinweisen. Dieser beinhaltet die Regelung zur Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht.

Ich appelliere an die HundehalterInnen, viele müssen sich auch mal an der eigenen Nase nehmen. Eine Aussage – der tut nichts, oder der will nur spielen - bringt herzlich wenig, wenn jemand Angst vor Hunden hat. Selbst ich als Hundehalterin will nicht unbedingt von einem fremden Hund angesprungen werden. Viele KleinhundehalterInnen haben, oft auch zu Recht durch eigene Erfahrung, Angst vor großen, frei laufenden Hunden, denn es ist nun mal Fakt – nicht jeder Hund verträgt sich mit jedem und dies ist auch ein ganz natürliches Verhalten.

Ein Hund gehört in der Ortschaft und auch außerhalb an die Leine. Bei Begegnungen mit fremden Menschen und anderen Hunden müssen die Hunde an der Leine geführt werden. Ein Hund hat nichts in fremden Gärten zu suchen, natürlich auch nicht in eingesäten Äckern.

Für mich persönlich geht es um ein rücksichtsvolles Miteinander. Mein Hund ist immer angeleint und es bereitet mir großes Unbehagen, wenn ich freilaufenden Hunden begegne.

Als Gemeinderätin spreche ich für viele BürgerInnen und hoffe, dass jede/r HundebesitzerIn in sich geht und sich daran hält.

GR Gabriele Helmer, 2018