Feuerpolizei - Feuerbeschau

Die Feuerbeschau der Bauwerke wird vom Rauchfangkehrer durchgeführt.

Ziel der feuerpolizeilichen Beschau ist, Bauwerke umfassend auf ihre Brandsicherheit zu überprüfen und bei Vorliegen von Mängeln oder Zuständen, welche die Brandsicherheit gefährden deren Behebung oder Beseitigung zu veranlassen.

Quelle: NÖ Feuerwehrgesetz

MEHR ERFAHREN:

RIS Feuerwehrgesetz

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