EU-Energieeffizienz-Richtlinie EED-III

Gemäß der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) haben Gemeinden ein Inventar (bzw. eine Bestandsliste) der beheizten (bzw. gekühlten) Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² zu führen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden.

Gebäudeinventarliste

Gebaeudeinventarliste_EED-III_MG_Bockflie_11_2025.pdf herunterladen (0.06 MB)

Energieausweise der Objekte

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