Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen

Aufgrund von mehrfachen Beschwerden ersuchen wir im Sinne einer guten Nachbarschaft lärmintensive Tätigkeiten wie zum Beispiel Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen. Im Landes-Polizeistrafgesetz sind Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Grundstückseigentümern ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Grundsätzlich sollte jedoch das Einvernehmen mit den Nachbarn gesucht werden.

Rasenmaeher